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E-Rezept nur mit Einlesen der Karte im laufenden Quartal möglich!

Bitte beachten Sie, das E-Rezepte nur dann ausgestellt werden können, wenn uns

- Ihre Gesundheitskarte vorlag (Quartalsbeginn 01.01./01.04./01.07./01.10.)

- Ohne eingelesene Gesundheitskarte müssen wir Ihre online- Anforderung leider löschen.

 

Vielen Dank!

Liebe Patientinnen und Patienten,

ab dem 01.01.2024 ist das elektronische Rezept („E-Rezept“) für gesetzlich versicherte Patienten verpflichtend.

Lediglich Rezepte für Privatpatienten, Heil- und Hilfsmittel und Selbstzahler-Rezepte dürfen weiterhin ausgedruckt werden.

  • Ein Rezept kann nur ausgestellt werden, wenn die Krankenkassenversicherungs-Chipkarte im laufenden Quartal schon einmal eingelesen wurde. => Sollten Sie also im laufenden Quartal die Praxis noch nicht aufgesucht haben, bringen Sie bitte Ihre Krankenversicherungs-Chipkarte zur Abholung des Rezeptes mit. 
  • Ein Wiederholungsrezept kann -nach ärztlicher Prüfung- 48 Stunden nach Bestellung in der Apotheke abgerufen werden.
  • Zum Bearbeiten Ihrer Anforderungen vom Wochenende benötigen wir bitte eine längere Bearbeitungszeit. Diese erhalten Sie frühestens am Dienstag.

Wir bitten um Verständnis und um Ihre Rücksicht!

Ihr Praxisteam

Vielen Dank für Ihr Verständnis

Dr. Claudia Thiel und Praxisteam