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Ernährungsberatung: Ihre Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten! | Praxis

Ernährungsberatung und Ernährungstherapie sind nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherungen. Dennoch können die Kosten für die Patientenschulung (ganz oder zumindest teilweise) von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.

Wie?

Geregelt ist die Kostenerstattung in den Rahmenempfehlungen der Krankenkassen und ihrer Spitzenverbände in §43 Nr. 2 des SGB V. Der Paragraf befasst sich mit der Förderung ergänzender Leistungen zur Rehabilitation, konkret mit Patientenschulungen.

Die Durchführung der Schulung muss durch qualifiziertes Personal stattfinden: Frau Dr. med. Thiel ist Ernährungsmedizinerin und führt Einzel- /Gruppenberatung durch.

Seit dem 1. Oktober freuen wir uns über die kompetente Unterstützung durch Frau Nina Cocker in der Ernährungsberatung. Sie ist ausgebildete Diätassistentin und erfahren in der ernährungsmedizinischen Diagnostik und Behandlung.

Ihre Schritte zur Kostenerstattung:

1. Medizinische Notwendigkeitsbescheinigung für eine Ernährungsberatung bei chronischer Krankheit vom behandelnden Arzt dieser Praxis einholen.

2. Kostenvoranschlag beifügen.

3. Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse stellen

4. Terminvereinbarung zur Ernährungsberatung bei Frau Dr. Thiel und Diätassistentin Nina Cocker.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns!

Ihre Internistische Gemeinschaftspraxis Dr. Dieter Meyer und Dr. Claudia Thiel & Praxisteam