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Ernährungsberatung: Kostenbeteiligung der GKV | Praxis

Ernährungsberatung und Ernährungstherapie sind nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherungen. Dennoch können die Kosten für die Patientenschulung (ganz oder zumindest teilweise) von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.

Wie?

Geregelt ist die Kostenerstattung in den Rahmenempfehlungen der Krankenkassen und ihrer Spitzenverbände in §43 Nr. 2 des SGB V. Der Paragraf befasst sich mit der Förderung ergänzender Leistungen zur Rehabilitation, konkret mit Patientenschulungen.

Die Durchführung der Schulung muss durch qualifiziertes Personal stattfinden: Frau Dr. med. Claudia Thiel und Herr Dr. med. Dieter Meyer sind Ernährungsmediziner und führen Einzelberatung durch.

 Ihre Schritte zur Kostenerstattung:

1. Medizinische Notwendigkeitsbescheinigung für eine Ernährungsberatung bei chronischer Krankheit vom behandelnden Arzt einholen.

2. Kostenvoranschlag beifügen

3. Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse stellen

4. Terminvereinbarung zur Ernährungsberatung bei Frau Dr. med. C. Thiel oder Herrn Dr. med D. Meyer.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns!

Ihre Frau Dr. Thiel / Herr Dr. Meyer & Praxisteam