Beratungen zum "Patiententestament" (Patientenverfügung)

Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit sind für jeden von uns grundlegende Bedürfnisse. Der mögliche Verlust dieser Fähigkeiten macht uns Angst und wir versuchen daher die Gedanken daran so weit wie möglich von uns zu schieben. Meist gelingt uns das.

Es gibt aber immer wieder Situtionen im Leben, die uns darauf hinweisen, dass wir doch nicht immer alles so bestimmen können, wie wir uns das wünschen. Diese Momente sind z.B. wenn wir selbst oder ein nahestehender Mensch an einer ernsthaften Erkrankung erkranken oder einen Unfall erleiden. Aber auch Berichte in den Medien lassen uns oft darüber nachdenken, was wir uns in Situationen wünschen, in denen wir selbst nicht mehr in der Lage sind, für uns zu entscheiden.

Um für diesen Fall vorzusorgen, gibt es Patientenverfügungen, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügungen. Seit dem 1. September 2009 hat der Gesetzgeber die Patientenverfügung erstmals gesetzlich geregelt. Danach sind Ärzte grundsätzlich an Patientenverfügungen gebunden, wenn sie über lebensverlängernde Maßnahmen entscheiden.

Schwierig ist jedoch die individuelle Gestaltung der Dokumente. Wir kennen die damit entstehenden Fragen und Ängste aus vielen Gesprächen mit Patienten und Angehörigen und können Ihnen somit hilfreich und kompetent zur Seite stehen. Wir informieren Sie über die notwendigen Formalien und unterstützen Sie gerne bei der konkreten Abfassung Ihrer Wünsche, so dass im Ernstfall auch in Ihrem Sinne gehandelt wird.