Rezeptanforderung versandt

******************* Vielen Dank für Ihre Rezeptanfrage!*******************

Bitte beachten Sie:

  • Ein Rezept kann nur ausgestellt werden, wenn die Krankenkassenversicherungs-Chipkarte im laufenden Quartal schon einmal eingelesen wurde. => Sollten Sie also im laufenden Quartal die Praxis noch nicht aufgesucht haben, bringen Sie bitte Ihre Krankenversicherungs-Chipkarte zur Abholung des Rezeptes mit. 
  • Ein Wiederholungsrezept kann -nach ärztlicher Prüfung- 48 Stunden nach Bestellung in der Apotheke abgerufen werden.
  • Zum Bearbeiten Ihrer Anforderungen vom Wochenende benötigen wir bitte eine längere Bearbeitungszeit. Diese erhalten Sie frühestens am Dienstag.
  • Informieren Sie sich unter der Rubrik AKTUELLES über evtl. Urlaubs- /Abwesenheitszeiten. E-Mails werden nach unserem Urlaub abgerufen und bearbeitet.